Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Safetykleen Deutschland. Weitere Informationen zum Datenschutz bzw. das Impressum dieser Webseite stehen ebenfalls zur Verfügung.
(STAND: 2012/07)
1. ALLGEMEINES
Geltungsbereich für alle Lieferungen, auch für spätere Lieferungen aufgrund weiterer Verträge – und für sämtliche sonstige Leistungen, insbesondere für die von der Safety-Kleen Deutschland GmbH (im Folgenden SK) angebotenen Liefer-Programme sowie für die Produktempfehlungen der SK, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart worden ist. Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. Leistungsempfängers, die SK nicht schriftlich anerkennt, sind unwirksam, auch wenn SK ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Vereinbarungen sind ausgeschlossen.
2. LIEFERUNG/LEISTUNGSERBRINGUNG
a) Angebote von SK sind bezüglich Preisen, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Mündliche Abreden sind in jedem Falle unwirksam. Bestellungen und Absprachen mit Werksbeauftragten gelten erst dann als angenommen, wenn sie von SK schriftlich bestätigt oder ausgeführt wurden.
b) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen. Zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen ist SK nur verpflichtet, wenn und solange der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand SK verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Bei Nichteinhaltung ist der Kunde verpflichtet, eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Teillieferungen sind zulässig.
c) SK erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Regelfall selbst. Sollte das im Ausnahmefall nicht möglich sein, so ist SK berechtigt, nach vorheriger Ankündigung Personal dritter Unternehmen oder dritte Unternehmen zum Zwecke der Leistungserbringung einzusetzen.
d) SK ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die über die im Vertrag vereinbarte Anzahl Dienstleistungen innerhalb der Vertragslaufzeit hinausgehen. Solche Leistungen werden separat verhandelt und nach Erbringung in Rechnung gestellt. (Nachfrageüberhang)
3. PREISANGABEN
a) Die Preise gelten ausschließlich Verpackungen und zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das gilt gleichermaßen für Übernahmeschein und ADR-Transportentgelt.
b) SK ist berechtigt, ihre Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von veränderten Rohstoffpreisen, veränderten Materialpreisen, höheren Lohnkosten oder veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ändern. Eine solche Änderung ist jedoch frühestens 4 Monate nach Abschluss des Vertrages bzw. 6 Monate nach der letzten Preisänderung zulässig. Beträgt die Erhöhung mehr als 7,5 % des aktuell geltenden Preises, so hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Er kann in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen ab Inkrafttreten der Preisänderung das Vertragsverhältnis fristlos schriftlich kündigen. Das fristgerechte Absenden des Kündigungsschreibens ist hierbei ausreichend. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist erlischt das Sonderkündigungsrecht des Kunden.
c) Der Kunde kann im vorstehenden Fall (AGB 3b) von SK verlangen und gleichermaßen ist SK berechtigt, dem Kunden geänderte Vertragsmodalitäten anzubieten. Lehnt der jeweils andere Teil dies ab, ist SK berechtigt, den Vertrag mit 14-tägiger Frist zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten. Für den Kunden gilt das vorstehende Sonderkündigungsrecht in diesem Fall ab der Ablehnung der Vertragsänderung durch SK.
4. GEWÄHRLEISTUNG
a) Der Kunde ist verpflichtet, SK unverzüglich über eine Störung oder den Ausfall einer von SK gelieferten Maschine/Anlage zu informieren. SK wird sodann innerhalb von 2 Werktagen eine geeignete Problemlösung vorschlagen. Bei Ausfall einer von SK gelieferten Maschine/Anlage ist SK berechtigt, die Maschine/Anlage vorübergehend oder dauerhaft auszutauschen. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf eine entsprechende Ersatzmaschine, soweit lediglich ein vorübergehender Austausch erfolgt. Um den Betriebsablauf des Kunden möglichst wenig zu stören, wird SK versuchen, die nicht ordnungsgemäß arbeitende Maschine/Anlage kurzfristig durch ein ähnliches/alternatives Standardsystem aus dem aktuellen Lieferprogramm zu ersetzen.
b) Alle Etiketten-, Muster- und Analysedaten geben nur unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware, es sei denn, das bestimmte Eigenschaften ausdrücklich schriftlich zugesichert sind.
c) Beanstandungen für Reinigungsmedien sind unverzüglich an SK mitzuteilen. Eine spätere Rüge ist ausgeschlossen. Außerdem muss der Kunde die Arbeit mit dem Gerät und Reinigungsmedien, die von SK geliefert worden sind, sofort einstellen. Sollte die Einstellung der Arbeiten ausnahmsweise nicht möglich sein, so ist der Kunde verpflichtet, SK umgehend eine 2-ltr.-Probe des verwendeten Reinigungsmediums zur Verfügung zu stellen. Im Falle nicht funktionsfähiger Reinigungsmedien, wird SK diese binnen 2 Werktagen austauschen, sofern es sich um Sonderanfertigungen handelt binnen 5 Werktagen, behält sich jedoch nach Probenahme im Falle des Feststellens der Ordnungsgemäßheit der Lieferung vor, das ausgetauschte Reinigungsmedium dem Kunden gegenüber in Rechnung zu stellen.
d) Der Kunde ist zur Prüfung des Produktes vor dessen Einsatz verpflichtet. Insbesondere muss der Kunde einen Reinigungstest durchführen, um festzustellen ob das Reinigungsmedium seinen Vorstellungen und Anforderungen entspricht und um mögliche Schäden zu vermeiden. Schadensersatzansprüche werden gemäß Ziff. 5 dieser AGB behandelt.
e) Gewährleistungspflichtige Mängel wird SK nach ihrer Wahl durch Ausbesserungen oder Ersatzlieferungen beseitigen. Soweit es sich um gelieferte Reinigungsmedien handelt, erfolgt die Nachbesserung ausschließlich durch Ersatzlieferung. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Herabsetzung der vereinbarten Preise bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, der vereinbarten Vergütung verlangen. SK ist ihrerseits berechtigt, in einem solchen Fall einen auf eine dauerhafte Leistung gerichteten Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zu kündigen, soweit die Leistungserbringung in Form eines Dauerschuldverhältnisses geschuldet ist.
f) Der Kunde muss auf Verlangen die mit gewährleistungspflichtigen Mängeln behaftete Ware an SK übersenden. Zur Vornahme aller der SK nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit SK die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist SK von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei SK sofort zu verständigen ist, oder wenn SK mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von SK Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
g) Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden, unmittelbaren Kosten trägt SK – vorausgesetzt, die Beanstandung war berechtigt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich der Versandkosten sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, soweit dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung von Monteuren und Hilfskräften. Im Übrigen trägt der Kunde die Kosten.
h) Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist, soweit es sich nicht um medienberührende Teile und Verschleißteile handelt, 3 Monate, mindestens jedoch solange, wie die Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung läuft. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
i) Durch etwa seitens des Kunden oder unberechtigter Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von SK vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für daraus entstehende Folgen ausgeschlossen.
j) Für die Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet SK unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl von SK auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten (bei Mehrschichtenbetrieb innerhalb von 3 Monaten) seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist SK unverzüglich schriftlich zu melden. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung von SK auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihr gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
k) Besonderheiten der Lieferung gebrauchter Geräte, Anlagen und Ersatzteile:
a) Soweit SK gebrauchte Geräte, Anlagen (im folgenden Geräte) sowie Ersatzteile verkauft, gelten die nachfolgenden, besonderen Gewährleistungsbedingungen. Soweit sie von den vorstehenden Regelungen abweichen, gehen sie diesen vor.
b) Gebrauchte Geräte werden dem Kunden unter der Einräumung einer Probezeit von 2 Wochen ab Aufstellung des Gerätes verkauft, soweit das Gerät nicht bereits zuvor durch den Kunden länger als 2 Wochen genutzt worden ist. Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Aufstellung und Inbetriebnahme beim Kunden. Verlangt der Kunde zum Ende der Erprobungszeit von SK nicht die Abholung, sondern nutzt das Gerät darüber hinaus weiter, stellt das die Annahme des Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrages durch SK dar. Der Kaufvertrag wird ihm dann schriftlich bestätigt. Der Vertrag kann auch durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien geschlossen werden. Für den Fall, dass der Kunde nach der Erprobung das Gerät nicht erwerben möchte, wird das Gerät kostenlos durch SK abgeholt, soweit nicht die Weiternutzung im Rahmen einer neuen Servicevereinbarung erfolgt.
c) Der Verkauf der Anlage / des Gerätes erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sei denn, es ist anderes vereinbart. SK haftet für keine bestehenden Sachmängel, es sei denn, diese wurden arglistig verschwiegen oder es wurde eine Garantie für die Beschaffenheit des Gerätes übernommen und das Gerät weist diese Beschaffenheit nicht auf.
l) Besonderheiten bei der Vermietung von Geräten und Anlagen:
a) Sonderregelungen bei der Vermietung von Geräten/Anlagen: Im Falle der Vermietung von Anlagen/Geräten von SK an den Kunden, hat der Kunde Anspruch darauf, dass SK ihm eine funktionsfähige Anlage zur Nutzung zur Verfügung stellt. Im Falle von Mängeln der Anlage ist der Kunde verpflichtet, SK dies unverzüglich anzuzeigen. SK ist verpflichtet, dem Kunden eine funktionstüchtige, mindestens gleichwertige Anlage entweder als Ersatz zur Verfügung zu stellen oder die funktionsbeeinträchtigenden Mängel durch Reparatur abzustellen.
b) Solange die Funktionsfähigkeit nicht besteht, ist der Kunde berechtigt, die vereinbarte Miete angemessen herabzusetzen, soweit sich SK mit der Beseitigung der Mängel länger als 1 Woche in Verzug befindet.
m) Besonderheiten bei der Erbringung von Dienstleistungen:
Soweit durch SK die obliegenden Dienst-/Serviceleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht worden sind, hat der Kunde SK unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistung bzw. erneuter Inbetriebnahme der Anlage über den Mangel zu unterrichten, mit der Aufforderung, diesen zu beheben. SK ist sodann berechtigt, je nach Art des Mangels, die Dienstleistung in Form des durchzuführenden Services ganz oder teilweise nochmals auszuführen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Regelungen zu Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen. Schadensersatzansprüche werden gemäß Ziff. 5 dieser AGB abgewickelt. Ergänzend gelten die unter 4 a) bis 4 j) angegebenen Regelungen.
5. BESCHRÄNKUNG DER SCHADENSERSATZPFLICHT
a) SK haftet nur für solche Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit den ihr übertragenen Leistungen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. SK haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Schadens, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. SK haftet insbesondere nicht für Betriebsausfälle, Mangelfolgeschäden, Gewinnausfälle usw.
b) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Verschleiß medienberührender Teile, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austausch Werkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von SK zurückzuführen sind.
6. UMFANG DER LIEFERPFLICHT, LEISTUNGSHINDERNISSE
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen wie Krieg, kriegsähnlichen Zuständen, Naturkatastrophen, Versandsperren oder sonstigen behördlichen Anordnungen, Arbeitskämpfen oder anderen von SK nicht zu vertretenden Fabrikationsunterbrechungen sowie sonstigen störenden Ereignissen, auf die SK keinen Einfluss hat, entbinden SK für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung bzw. Leistung. Laufende Fristen verlängern sich in angemessenem Umfang. Dauern störende Ereignisse länger als 6 Monate, so sind der Kunde und SK berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund solcher Ereignisse sind ausgeschlossen.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
a) SK behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises – auch etwaiger früherer und späterer Lieferungen – vor. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung der von SK gelieferten Reinigungsmedien mit Sachen des Kunden oder Dritten, übertragen diese schon jetzt etwaiges Eigentum/Miteigentum an der Sache im Verhältnis des anteiligen Wertes der von SK gelieferten Sache zum Wert der übrigen Sachen auf SK. Sachen, die einem Eigentumsvorbehalt unterliegen, hat der Kunde ordnungsgemäß, mit der von einem Kaufmann zu erwartenden Sorgfalt zu verwahren und zu versichern. Die Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr genutzt, jedoch nicht ohne Zustimmung von SK weiterveräußert, verpfändet oder sicherungshalber übereignet werden.
b) Soweit der Kunde SK sicherungshalber Forderungen abgetreten hat, so wird SK diese als Sicherheit freigeben, soweit der Wert der Forderungen von SK mit 20 % überstiegen wird. Die Freigabe erfolgt auf Verlangen des Kunden.
c) Werden die Vorbehaltswaren oder die im Voraus abgetretenen Forderungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder in sonstiger Weise gefährdet, wird der Kunde SK unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen unterrichten.
8. VERSICHERUNG
a) Soweit SK dem Kunden zur Erbringung von Dienstleistungen oder im Rahmen der Vermietung Sachen oder sonstige Waren zur Verfügung stellt, die Eigentum von SK dauerhaft oder vorübergehend bleiben, so ist der Kunde verpflichtet, diese Sachen für die Dauer, in der sie sich in seinen Räumlichkeiten befinden, ordnungsgemäß auf eigene Kosten zum Neuwert zu versichern. Soweit dies aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich ist, hat die Versicherung zum Zeitwert gegen das Risiko des Unterganges, Verlustes oder einer Beeinträchtigung durch Feuer und Diebstahl sowie gegen alle Risiken, die SK für möglich erachtet und dem Kunden mitteilt, zu versichern. Auf Verlangen von SK muss der Kunde gegenüber SK die Versicherung der Sachen nachweisen und die jeweilige Versicherungsgesellschaft veranlassen, zugunsten von SK einen Sicherungsschein auszustellen.
b) Der Kunde tritt ab Vertragsbeginn sämtliche Ansprüche, aus den von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträgen unwiderruflich an SK ab. SK nimmt diese Abtretung an.
c) Der Kunde ist – vorbehaltlich eines Widerrufs durch SK – ermächtigt und verpflichtet, Ansprüche aus einem Schadensfall im eigenen Namen und auf eigene Kosten, jedoch zur Leistung an SK gegenüber der Versicherung oder Dritten geltend zu machen. Diese Verpflichtung des Kunden besteht auch nach Vertragsbeendigung.
d) SK wird die Versicherungsleistung an den Kunden weiterleiten, soweit dieser nachweist, dass er die Reparaturkosten oder die Kosten für eine Ersatzbeschaffung bezahlt hat. Es besteht Einigkeit darüber, dass das ersatzbeschaffte Objekt in das uneingeschränkte Eigentum von SK übergeht. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde für die Dauer des Mietvertrages das ersatzbeschaffte Objekt im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung besitzt.
9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Dienstleistungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen, Warenlieferungen innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug. Die jeweils geltende Zahlungsbedingung wird auf der Rechnung vermerkt. Zahlungen werden auf die jeweils ältesten Verbindlichkeiten verrechnet. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, gelten hinsichtlich der Höhe der Verzugszinsen die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens über den sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Zinsschaden hinaus bleibt unberührt.
b) Gutschriften und Preisdifferenzen werden mit Folgeleistungen verrechnet. Eine Geldrückzahlung erfolgt während eines laufenden Vertragsverhältnisses nicht.
c) SK ist berechtigt, im Falle des Verzugs des Kunden für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € neben den gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Zahlt der Kunde trotz zweifacher Mahnung unter angemessener Fristsetzung nicht, ist SK berechtigt, die Forderung gerichtlich durchzusetzen. In diesem Fall werden sämtliche noch ausstehende Forderungen von SK gegenüber dem Kunden, sei es aus früheren oder Folgelieferungen, sofort insgesamt fällig.
d) SK ist im Falle einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden auch berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Voraus-/ oder Barzahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen. Sind Barzahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann SK von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten bzw. im Falle eines Dauerschuldverhältnisses, diesen unter Einhaltung einer Auslauffrist von 14 Tagen kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
e) Im Falle der Insolvenz des Kunden oder wenn SK in sonstiger Weise bekannt geworden ist, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, ist SK berechtigt, das mit dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
10. LEIHANLAGEN UND LEIHGEBINDE
a) Leihgebinde und Leihanlagen wie Teilereinigungsgeräte, Tankanlagen oder sonstige Maschinen, die von SK dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum von SK. Sie sind vom Kunden pfleglich zu behandeln. Für Leihgebinde und Leihanlagen besteht, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, auf Verlangen von SK jederzeit eine Herausgabepflicht ohne Einschränkungen. Die Frachtkosten der Rücksendung sowie das Transportrisiko gehen zu Lasten des Kunden. Bei Leihanlagen gelten im Übrigen vorrangig die für die Leihanlage getroffenen Service- oder Mietvereinbarungen.
b) Für festgestellte Mängel bei Rückgabe des Gerätes oder für Verlust haftet der Kunde, soweit ihm mindestens grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, auf den vollen Neupreis des Gerätes. SK ist berechtigt, bei Verlust, Totalschaden oder wenn die Reparaturkosten den Neupreis übersteigen, den Wiederbeschaffungswert zu verlangen.
c) Die von SK zur Verfügung gestellten Leihgebinde und Leihanlagen dürfen nur mit von SK gelieferten Produkten oder solchen, die durch SK freigegeben wurden, verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein pauschalierter Schadensersatzbetrag in Höhe von 50 % des Lieferpreises des normalerweise von SK zu liefernden Produktes berechnet. SK ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Der Kunde hat bei der Berechnung des Schadensersatzanspruches die Möglichkeit, einen SK entstandenen, niedrigeren Schaden nachzuweisen.
11. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG
Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kunden sind nur insoweit zulässig, als die geltend gemachten Gegenansprüche des Kunden unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
12. VERTRAGSBEENDIGUNG
a) Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monate zum Vertragsende ordentlich kündbar, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart
b) Die Kündigung des Vertrages führt nicht zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. SK verpflichtet sich, die Möglichkeit zur vorzeitigen, einvernehmlichen Vertragsbeendigung auf Anfrage des Kunden nach wirtschaftlichen und kaufmännischen Gesichtspunkten zu prüfen und ggf. gegen Zahlung einer Abstandsprämie zu gewähren.
c) Die Abstandsprämie berechnet sich nach den bis zum Vertragsende, höchstens jedoch den für die nächsten 12 Monate ausstehenden Leistungen und den damit verbundenen Umsätzen und beträgt 50% des ausstehenden Umsatzes.
d) Die vorstehend beschriebene Abstandsprämie kann seitens SK bei außerordentlicher Vertragsbeendigung, die der Kunde zu verantworten hat, in Rechnung gestellt werden.
e) Die vorstehend beschriebene Abstandsprämie wird grundsätzlich in einer Summe fällig und separat in Rechnung gestellt.
13. TECHNISCHE ANPASSUNG DER GERÄTE UND ANLAGEN
a) SK wird zur bestmöglichen Realisierung der Leistungen dieses Vertrages das Leistungsspektrum und insbesondere auch die Reinigungssysteme ständig aktualisieren und technisch anpassen. SK wird dem Kunden verbesserte oder geänderte Reinigungssysteme bzw. Materialien – soweit möglich – anbieten. Ein Anspruch des Kunden auf Änderung der Reinigungssysteme oder Materialen besteht aber nicht.
SK ist bemüht, dem Kunden den Einsatz bisheriger Reinigungssysteme und Materialen zu ermöglichen. Bei irreparablen Geräten und Anlagen die nicht mehr im aktuellen Lieferprogramm enthalten sind bzw. bei Unwirtschaftlichkeit von Reparaturen etc. kann der Kunde eine Reparatur nicht verlangen; SK ist insoweit berechtigt, das vorhandene Reinigungssystem auf ein Gerät neuerer Generationen umzustellen. Die gleichen Rechte stehen SK zu, wenn sich der Stand der Technik geändert hat und die bisherigen Reinigungssysteme, die vom Kunden verwandt werden, von SK nur noch unter erheblichem, zusätzlichen wirtschaftlichen Aufwand gewartet bzw. repariert werden können oder aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften nicht mehr betrieben werden dürfen. SK ist insbesondere nicht verpflichtet, für Reinigungssysteme, die nicht mehr dem technischen Stand entsprechen, Ersatzteile vorzuhalten.
14. GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Kenntnisse, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erworben werden, als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu betrachten. Demnach sind sie demgemäß verpflichtet, über alle Dinge, die man sieht oder sonst wie erfährt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte, weder in Wort, Schrift noch in sonstiger Weise zur Kenntnis zu bringen oder Dritten die Möglichkeit der eigenen Kenntnisnahme zu gewähren. Die jeweiligen Angestellten und Mitarbeiter, die mit der Ausführung des Vertrages betraut werden, werden von den Vertragsparteien entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen auferlegt und insbesondere hinsichtlich §§ 17, 18 UWG belehrt.
15. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR MARKETING-ANSPRÜCHE
Die von Safetykleen (“wir”, “uns” oder “unser”) auf https://safetykleeninternational.com (die “Seite”) zur Verfügung gestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken. Alle Informationen auf der Seite werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt. Jedoch geben wir keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Garantien bezüglich der Genauigkeit, Angemessenheit, Gültigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit oder Vollständigkeit der Informationen auf der Seite. Unter keinen Umständen haften wir Ihnen gegenüber für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung der Website oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Informationen ergeben. Die Nutzung und das Vertrauen in die Informationen auf der Website erfolgen ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko.
16. ERFAHRUNGSBERICHTE
Die Website kann Erfahrungsberichte von Anwendern unserer Produkte und/oder Dienstleistungen enthalten. Diese Erfahrungsberichte spiegeln die realen Erfahrungen und Meinungen dieser Anwender wider. Die Erfahrungen sind jedoch persönlich und nicht unbedingt repräsentativ für alle Anwender unserer Produkte und/oder Dienstleistungen. Wir behaupten nicht, und Sie sollten auch nicht davon ausgehen, dass alle Anwender die gleichen Erfahrungen machen werden. Ihre individuellen Ergebnisse können variieren. Die Ansichten und Meinungen, die in den Erfahrungsberichten enthalten sind, gehören ausschließlich dem jeweiligen Verfasser und spiegeln nicht unsere Ansichten und Meinungen wider. Wir sind nicht mit den Anwendern verbunden, die Erfahrungsberichte zur Verfügung stellen, und die Verfasser werden nicht für ihre Erfahrungsberichte bezahlt oder anderweitig entschädigt.
17. SONSTIGES
a) Die Parteien vereinbaren für ihr Vertragsverhältnis die ausschließliche Anwendung deutschen Rechts.
b) Die Abtretung sämtlicher Ansprüche gegen SK ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SK zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung einer solchen Zustimmung besteht nicht.
c) Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist Bad Oeynhausen.
d) Soweit der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist für jeden dieser Fälle Gerichtsstand Bad Oeynhausen vereinbart.
e) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
f) Zwischen SK und dem Kunden getroffene Rahmen- und Servicevereinbarungen sowie einzelvertragliche Regelungen werden durch die vorliegenden AGBs ergänzt. Widersprechen sich die enthaltenen Regelungen, sind die AGBs nachrangig.
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